SATZUNG UND SEPA

SEPA

Zum 01.01.2014 stellen wir unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um.

Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren.

Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen.

Die bisherige Einzugsermächtigung heisst dann SEPA-Lastschriftmandat. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig nicht mehr mittels der Konto-Nr. bzw. Bankleitzahl sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des Vereins angegeben.

Folgende Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt: IBAN, BIC, Mandatsreferenz=Mitgliedsnummer sowie die Gläubiger-ID.

Achtung lt. Satzungsänderung vom 30.11.2019 werden die Beiträge nach einem Übergangsjahr 2020 ab 2021 durch die Hauptkasse eingezogen. Entsprechende Mitteilungen werden rechtzeitig an alle betroffenen Mitglieder in Schriftform zugehen.

Bankverbindung Hauptkasse:

Kto-Nr.: 29051398
BLZ: 32050000
Sparkasse Krefeld
BIC: SPKRDE33XXX
IBAN: DE73320500000029051398